Leider verschlimmert sich die aktuelle Lage in Südtirol und Italien durch die steigenden Corona-Infektionen.
Mit einer Reproduktionszahl von 1,8 und der Entstehung mehrerer Cluster Gemeinden, ist das Wachstum von Infektionen schlecht kontrolliert.
Die Kontaktverfolgung, gültiges Werkzeug zur Eindämmung der Ausbreitung der Ansteckung, ist bis heute, durch Überlastung der aufkommenden Fälle, für das Gesundheitsinstitut kaum praktikabel.
Daher ist es wichtig, unabhängig von offiziellen Vorschriften der lokalen Verwaltungsstelle für das Gesundheitswesen, nach dem eigenen Verantwortungsbewusstsein zu handeln.
- Angesichts eines im Unternehmen dokumentierten Covid-19 Falles, ist es notwendig umgehend die Personen in engem Kontakt ausfindig zu machen, indem man den positiven Mitarbeiter und seine Verantwortlichen direkt kontaktiert um nach Namen zu suchen.
- Befragen Sie diese Personen, um weitere Informationen über das Vorhandensein oder Fehlen enger Kontaktbedingungen zu erhalten.
Als enger Kontakt eines bestätigten Falles gilt wie folgt:
- Eine Person, welche im selben Haushalt einer Covid-19 positiven Person wohnt;
- Eine Person, welche direkten körperlichen Kontakt zu einer Covid-19 positiven Person hatte (Händedruck, Umarmung, …);
- Eine Person, welche direkten ungeschützten Kontakt mit den Sekreten einer Covid-19 positiven Person hatte (z.B. durch das verräumen von gebrauchten Papiertaschentüchern mit ungeschützten Händen, sich in der Nähe aufhalten, während diese Person niest oder hustet, ohne ordnungsgemäße Verwendung der Maske, …);
- Eine Person, welche in direktem Kontakt (Angesicht zu Angesicht) mit einer Covid-19 positiven Person stand (Abstand unter 2 Metern und für mindestens 15 Minuten);
- Eine Person, welche sich in einem geschlossenen Raum (z.B. Aula, Sitzungsraum, Warteraum im Krankenhaus) mit einer Covid-19 positiven Person, unter einem Abstand von 2 Metern und mindestens 15 Minuten, ohne geeignete persönliche Schutzausrüstung aufgehalten hat.
Sobald die engen Kontakte identifiziert wurden, sollte eine sofortige Entfernung aus dem Unternehmen unter folgenden Angaben erfolgen:
- Der Mitarbeiter muss den Hausarzt kontaktieren, welcher ihn in Quarantäne setzt, als eine Person welche in engem Kontakt mit einer Covid-19 positiven Person stand. Dies würde einer Krankschreibung gleichkommen und wird derzeit über die NISF abgedeckt.
- SOLLTE DER MITARBEITER KEINE KRANKSCHREIBUNG FÜR DIE QUARANTÄNE VOM HAUSARZT ERHALTEN, sollte vom Betrieb eine Möglichkeit gefunden werden, den Mitarbeiter für folgende Dauer zu Hause zu lassen:
* 10 Tage, wenn er asymptomatisch ist und einen negativen Abstrich am 10. Tag machen kann
* 14 Tage, wenn er asymptomatisch ist und keinen Abstrich macht
Bei auftretenden Symptomen muss der Hausarzt sofort kontaktiert werden!
Die Bearbeitung der positiven Covid-19 Fälle wird derzeit vollständig vom Gesundheitssystem verwaltet.
Ich empfehle daher, die Kontaktempfehlung unabhängig zu verwalten, auch ohne Anrufe von der lokalen Verwaltungsstelle für das Gesundheitswesen, und alle identifizierten Mitarbeiter vom Arbeitsplatz zu entfernen. Dies gilt auch für jene mit eventuellem negativem Ergebnis eines vorangegangenen (wenige Tage nach Kontakt mit einer Covid-19 positiven Person) Abstrich-Schnelltests.
Zum Zwecke der Beendigung der Quarantäne, müssen 10 Tage ab dem engen Kontakt mit einer Covid-19 positiven Person vergehen, um sich auf ein negatives Testergebnis eines Abstrichs berufen zu können.