Die Grundlage der betriebsärztlichen Betreuung ist das GvD 81/2008 (Art.25 und Art. 41) und weitere relevante gesetzliche Bestimmungen betreffend den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Wir erbringen folgende Dienstleistungen:
Planung und Durchführung der arbeitsmedizinischen Visiten zur Feststellung der Eignung der Mitarbeiter für die im Betrieb ausgeführte Tätigkeit
Mitwirken bei der Erarbeitung der Gefährdungsanalyse und der Themenanalysen sowie bei Schulungen
Information der Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken, Sinn und Zweck sowie die Ergebnisse der Untersuchung
Teilnahme an der periodischen Sicherheitskonferenz
Führung einer Gesundheits- und Risikokartei für jeden Mitarbeiter
Übermittlung der anonymen Sammelberichte zur Gesundheitsüberwachung an die zuständigen lokalen öffentlichen Aufsichtsorgane
Eignung der Mitarbeiter feststellen